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VOC
Gesetzlicher Rahmen:


Neben technologischen und wirtschaftlichen Aspekten bestimmen die sich immer weiter verschärfenden Umweltschutzanforderungen die Entwicklung neuer Lackiersysteme erheblich. Die EU VOC Richtlinie 1999/13 zur Vermeidung von Lösemittelemission unterstützt in Europa den Umweltschutz im Bereich der lösemittelverarbeitenden Industrie auf hohem Niveau. Da bereits kleine Anlagen von der Richtlinie erfasst sind, erhalten integrierte Maßnahmen wie Verwendung lösemittelarmer oder -freier Beschichtungsstoffe oder Materialeinsparungen durch Prozessoptimierung einen besonderen Stellenwert.

Die deutsche Verordnung ist am 25.08.2001 in Kraft getreten. Gegenüber der EU VOC Richtlinie beinhaltet die deutsche Verordnung verschärfte Anforderungen u.a. für die lackverarbeitende Industrie.

Eine wesentliche Zielsetzung dieser Richtlinie ist, die Verminderung von VOC-Emissionen bis zum Jahre 2010 um mindestens 50 % gegenüber 1990 im Bereich industrieller Lösemittelanwendung zu erreichen.

Zu diesem Zweck wurden die Lösemittelverbraucher in 20 industrielle Tätigkeitsbereiche unterteilt, in denen verschiedene Grenzwerte gelten. Im Bereich der Beschichtung von Metall- oder Kunststoffoberflächen ist ab einem Lösemittelverbrauch von 5 t pro Jahr eine VOC-Bilanz zu erstellen

Unser Service für Sie:
Diese Kurzinformation stellt nur einen kleinen Teil einer umfassenden Richtlinie dar. Für die Einhaltung der Grenzwerte steht Ihnen ein umfangreiches Produktionsprogramm an High-Solid- und wasserverdünnbaren Systemen zur Verfügung. Bei Erstellung und Umsetzung Ihrer individuellen Reduzierungspläne können wir, aufgrund unser Zusammenarbeit mit den Behörden, auf umfangreiche Informationen zurückgreifen. Hier bieten wir Ihnen als besonderen Service die Erstellung eines auf Ihren Daten basierenden Reduzierungsplanes an.